Unsere Sprechzeiten:

Honorarempfehlung

Die Honorardolmetscher*innen im Dolmetsch-Pool des GDD sind freiberuflich tätig und rechnen die jeweiligen Dolmetschleistungen direkt mit den auftraggebenden Einrichtungen ab. In der Praxis variieren die Honorarsätze je nach Vorgabe der anfragenden Einrichtungen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich, bspw. aufgrund verschiedener Honorarverordnungen und Budgetierungen. Die jeweils geltenden Honorarvorgaben sind selbstständig durch die Einrichtungen zu prüfen.

Neue Honorarempfehlung ab 1.09.2024

face-to-face Dolmetsch-Einsätze 

LeistungZeiteinheitHonorar*
face-to-face Dolmetschen bis 60 min  50,00 €
face-to-face Dolmetschen (ab der 2. angefangenen Stunde)30 min25,00 € 
Fahrtkostenpauschale (FKP)-20,00 €

Telefon- und Videodolmetsch-Einsätze  

LeistungZeiteinheitHonorar*
Telefon- oder Videodolmetschen  bis 30 min  25,00 €
Telefon- oder Videodolmetschen (ab der 31. min) 1 min 1,00 €

Sonstige Empfehlungen 

LeistungZeiteinheitHonorar*
Ausfall/ Stornierung von face-to-face Dolmetsch-Einsätzen  Weniger als 24h vor Einsatz 50,00 € 
Ausfall/ Stornierungen von face-to-face DolmetscheinsätzenStornierung vor Ort50,00 € zzg. 20,00 € FKP
Ausfall/ Stornierung von face-to-face Dolmetsch-Einsätzen Mehr als 24h vor Einsatz  0,00 €
Ausfall/Stornierung von Telefon-, oder Video-Dolmetsch-Einsätzen Weniger als 24h vor Einsatz 25,00 € 
Ausfall/Stornierung von Telefon- oder Video-Dolmetsch-Einsätzen Mehr als 24h vor Einsatz 0,00 €

Bitte bedenken Sie, dass wir Stornierungen nur während unserer Bürozeiten an die Honorardolmetschenden weiterleiten können.  

Folgende Zuschläge gelten für Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit:

  • 25 % bei Nachtarbeit (zwischen 23 und 6 Uhr)
  • 25 % bei Arbeit an Samstagen
  • 50 % bei Arbeit an Sonntagen
  • 100 % bei Arbeit an gesetzl. Feiertagen und am 24. und 31.12.

Bei vorliegender Umsatzsteuerpflicht der Dolmetschenden ist die Umsatzsteuer in jedem Fall durch die anfragenden Einrichtungen zu tragen und auf der Rechnung auszuweisen.

 

Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist nur zu den Bedingungen der aktuellen Honorarempfehlung es GDD möglich. Für Projekte/Einrichtungen, die an die Honorarverordnung des Landes Berlin im Gesundheitsbereich (HonVGes) gebunden sind, gelten Ausnahmeregelungen. Sprechen Sie uns gern an.


Sprach- und Kulturmittlung

anfrage[at]gdd-berlin.de
Tel: 030 44 31 90 - 90 

Sprechzeiten:

Mo bis Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr

Fr 9-12 Uhr

Bürozeiten:

Mo bis Do 8:30-17 Uhr,

Fr 8:30-16 Uhr  

 

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