Honorarempfehlung
Die Honorardolmetscher*innen im Dolmetsch-Pool des GDD sind freiberuflich tätig und rechnen die jeweiligen Dolmetschleistungen direkt mit den auftraggebenden Einrichtungen ab. In der Praxis variieren die Honorarsätze je nach Vorgabe der anfragenden Einrichtungen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich, bspw. aufgrund verschiedener Honorarverordnungen und Budgetierungen. Die jeweils geltenden Honorarvorgaben sind selbstständig durch die Einrichtungen zu prüfen.
Neue Honorarempfehlung ab 1.09.2024
face-to-face Dolmetsch-Einsätze
Leistung | Zeiteinheit | Honorar* |
---|---|---|
face-to-face Dolmetschen | bis 60 min | 50,00 € |
face-to-face Dolmetschen (ab der 2. angefangenen Stunde) | 30 min | 25,00 € |
Fahrtkostenpauschale (FKP) | - | 20,00 € |
Telefon- und Videodolmetsch-Einsätze
Leistung | Zeiteinheit | Honorar* |
---|---|---|
Telefon- oder Videodolmetschen | bis 30 min | 25,00 € |
Telefon- oder Videodolmetschen (ab der 31. min) | 1 min | 1,00 € |
Sonstige Empfehlungen
Leistung | Zeiteinheit | Honorar* |
---|---|---|
Ausfall/ Stornierung von face-to-face Dolmetsch-Einsätzen | Weniger als 24h vor Einsatz | 50,00 € |
Ausfall/ Stornierungen von face-to-face Dolmetscheinsätzen | Stornierung vor Ort | 50,00 € zzg. 20,00 € FKP |
Ausfall/ Stornierung von face-to-face Dolmetsch-Einsätzen | Mehr als 24h vor Einsatz | 0,00 € |
Ausfall/Stornierung von Telefon-, oder Video-Dolmetsch-Einsätzen | Weniger als 24h vor Einsatz | 25,00 € |
Ausfall/Stornierung von Telefon- oder Video-Dolmetsch-Einsätzen | Mehr als 24h vor Einsatz | 0,00 € |
Bitte bedenken Sie, dass wir Stornierungen nur während unserer Bürozeiten an die Honorardolmetschenden weiterleiten können.
Folgende Zuschläge gelten für Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit:
- 25 % bei Nachtarbeit (zwischen 23 und 6 Uhr)
- 25 % bei Arbeit an Samstagen
- 50 % bei Arbeit an Sonntagen
- 100 % bei Arbeit an gesetzl. Feiertagen und am 24. und 31.12.
Bei vorliegender Umsatzsteuerpflicht der Dolmetschenden ist die Umsatzsteuer in jedem Fall durch die anfragenden Einrichtungen zu tragen und auf der Rechnung auszuweisen.
Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist nur zu den Bedingungen der aktuellen Honorarempfehlung es GDD möglich. Für Projekte/Einrichtungen, die an die Honorarverordnung des Landes Berlin im Gesundheitsbereich (HonVGes) gebunden sind, gelten Ausnahmeregelungen. Sprechen Sie uns gern an.
Sprach- und Kulturmittlunganfrage[at]gdd-berlin.de Sprechzeiten: Mo bis Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr Fr 9-12 Uhr Bürozeiten: Mo bis Do 8:30-17 Uhr, Fr 8:30-16 Uhr |